FAQ
Das folgende Fragenforum (FAQ) beinhaltet die häufigsten Fragen die sich die Besucher der Webseite stellen und versucht Ihnen klare Antworten zu geben.
Den Ursprung der Dienste "häusliche Hilfe und Pflege" in Luxembourg findet man bei den religiösen Werken und Kongregationen, welche seit Beginn des 19. Jahrhunderts Hilfsleistungen bei den Bedürftigen gewährleisteten.
Angesichts der Gründung der Pflegeversicherung einserseits und um andererseits den demographischen Änderungen Rechnung zu tragen, beschlossen die drei Gemeinschaften
ihre enge Zusammenarbeit auszuweiten und ihr Know-how zusammenzulegen, durch die Gründung des Hilfs- und Pflegenetzes HËLLEF DOHEEM. Die Tätigkeiten des Hilfs- und Pflegenetzes bewegen sich im Rahmen der Pflegeversicherung und der Gesundheitskasse, mit dem Ziel, eine gesamtheitliche häusliche Betreuung durch eine einzige Struktur im ganzen Land anzubieten.
HËLLEF DOHEEM wurde in eine neu gegründete Stiftung eingegliedert, mit den folgenden Gründungsmitgliedern:
Die Stëftung Hëllef Doheem richtet sich an hilfs- oder pflegebedürftige Personen, welche entweder alleine, in Partnerschaft, oder in der Familie respektive in angepassten Appartements oder in betreuten Wohnungen leben. Die Angebote richten sich an alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer Nationalität, ihrer sozialen Situation, ihrer Religionszugehörigkeit und ihren politischen und philosophischen Ansichten und Überzeugungen.
Um die Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie immer eine ärztliche Verordnung !
Auch Krankenpflegedienste bedürfen immer einer ärztlichen Verordnung.
Um jedoch Hilfsdienste in Anspruch zu nehmen, welche man selbst bezahlt, ist keine ärztliche Verordnung nötig.
Die Stëftung Hëllef Doheem unterschreibt mir jedem Kunden einen Dienstleistungsvertrag, welcher von den Verantwortlichen der Stiftung vorbereitet und mit dem Kunden zwecks Unterschreibung besprochen wird.
Falls Sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wird außerdem die zugehörige ärztliche Verordnung benötigt.
Außerdem können Sie eine Einkommenserklärung ausfüllen, falls Sie von ermässigten Tarifen profitieren wollen und ein Anrecht hierauf haben; ein Blankoexemplar dieser Erklärung kann Ihnen gegebenenfalls von der Stiftung zur Verfügung gestellt werden.
Alle bei einer der luxemburgischen Krankenkassen Versicherten sowie deren Familienangehörige, haben ein Anrecht auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt keinerlei an das Einkommen gebundene Bedingungen.
Pflegebedürftig zu sein bedeutet, daß man Hilfe benötigt, sei es von einem Professionnellen oder einem Angehörigen, um Aktivitäten des täglichen Lebens durchführen zu können.
Die Aktivitäten des täglichen Lebens beinhalten:
Diese Abhängigkeit muß für eine Zeitdauer von mindestens 6 Monaten bestehen.
Die Pflegeversicherung ist nicht anwendbar auf eine Pflegebedürftigkeit von kurzer Zeitdauer.
Des Weiteren bedarf es einer Pflegebedürftigkeit von mindestens 3,5 Stunden pro Woche. Bei einem kleineren Bedarf tritt die Pflegeversicherung nicht ein. Die besagten 3,5 Stunden werden präzise gemessen.
Schließlich muß die Pflegebedürftigkeit als Konsequenz einer Krankheit oder eines Handicaps (physisch, psychisch oder geistig) hervorgehen.
Das luxemburgische Familienministerium bezuschusst Hilfs- und Pflegeleistungen unter gewissen Bedingungen.
Bitte beantragen Sie staatliche Zuschüsse beim luxemburgischen Familienministerium.
Falls Sie umziehen sollten, so informieren Sie bitte den für Sie zuständigen centre d'aide et de soins; dieser wird alle weiteren nötigen Schritte einleiten und gegebenenfalls den in Zukunft für Sie zuständigen centre d'aide et de soins über Ihren Umzug informieren.
Die Stëftung Hëllef Doheem ist der größte ambulante Pflegedienst in Luxemburg. Seine Hilfs- und Pflegezentren verteilen sich flächendeckend in ganz Luxemburg und bieten alle Dienstleistungen an, welche Sie im Rahmen Ihrer Pflegebedürftigkeit benötigen.
Derzeit ist die Stiftung der einzige ambulante Pflegedienst in Luxemburg, welcher auf Basis eines "Pflegekonzepts" arbeitet und eine exemplarische Qualität seiner Dienstleistungen garantiert.
Ihr Anrecht auf Hilfs- und Pflegeleistungen beginnt sobald die Gesundheitskasse alle benötigten Dokumente ordnungsgemäß erhalten hat. Sie können demnach sofort die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes respektive einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen, ohne eine Entscheidung der staatlichen Instanzen abwarten zu müssen.
Falls Ihre Pflegebedürftigkeit anerkannt wird, so übernimmt die Pflegeversicherung die diesbezüglichen Rechnungen ab dem Datum der Inanspruchnahme der Dienstleistungen.
Sollte Ihre Pflegebedürftigkeit jedoch nicht anerkannt werden, so müssen Sie die angefallenen Rechnungen aus eigenen Mitteln finanzieren.
Abhängig von der jeweiligen Situation des pflegebedürftigen Menschen können Hilfs- und Pflegeleistungen umgehend von der Stiftung geleistet und vom betroffenen Kunden in Anspruch genommen werden.
Die Hilfe, welcher ein Mensch bedarf, der die Aktivitäten des täglichen Lebens nicht mehr selbständig gewährleisten kann, kostet sehr viel Geld und kann schwerlich aus eigenen Mitteln finanziert werden. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, die Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen.
Die Pflegeversicherung ist ein Zweig der obligatorischen Sozialversicherung. Jeder, ob aktiv oder in Rente, bezahlt einen Beitrag von 1,4% auf allen seinen Einkünften (Gehalt, Rente, Vermögenseinkünfte). Dieser Beitrag wird vervollständigt durch staatliche Beteiligungen sowie finanzielle Beiträge aus dem Energiesektor.
Die Pflegeversicherung ersetzt nicht die Krankenversicherung; diese deckt krankheitsbezogene Unkosten wie z.B. die ärztliche Versorgung, Krankenpflege, Medikamente...
Die Pflegeversicherung deckt andere Hilfs- und Pflegedienste ab, als diejenigen, welche von der Krankenkasse übernommen werden.
Für pflegebedürftige Menschen im häuslichen Bereich, übernimmt die Pflegeversicherung die Hilfs- und Pflegeleistungen, welche durch ein Hilfs- und Pflegenetz respektive von einer Tagesstätte geleistet werden. Außerdem anerkennt die Pflegeversicherung auch durch einen pflegenden Angehörigen geleistete Hilfsdienste.
Die in stationären Einrichtungen geleisteten Hilfs- und Pflegedienste werden diesen Einrichtungen durch die Pflegeversicherung erstattet.
Die nationale Gesundheitskasse übermittelt Ihre Anfrage an die "cellule d'évaluation et d'orientation".
Anschließend werden Sie von einem Arzt der cellule d'évaluation et d'orientation zwecks Prüfung Ihrer Anfrage kontaktiert. Die Überprüfung wird aufgrund der Angaben im Bericht Ihres behandelnden Arztes vorgenommen.
Des Weiteren werden Sie auch von einem Mitarbeiter der cellule d'évaluation et d'orientation kontaktiert, welcher Sie befragen wird bezüglich Ihrer Fähigkeiten, Aktivitäten des täglichen Lebens selbständig zu bewerkstelligen. Es ist durchaus möglich, daß der besagte Mitarbeiter Menschen aus Ihrem engen Bekanntenkreis ähnliche Fragen stellen wird. Sollten Sie in einer Hilfs- und Pflegeeinrichtung betreut werden, so werden einem der Sie Pflegenden diese Fragen gestellt.
Es ist ebenfalls möglich, daß die Bewertung des Arztes oder eines Fachmanns aus dem Gesundheitssektor, der cellule d'évaluation et d'orientation genügen, um sich ein Bild Ihrer Bedürfnisse zu machen; in diesem Fall werden Sie lediglich von einem Arzt oder einem Fachmann aus dem Gesundheitssektor befragt.
In einigen Fällen kann Ihre Anfrage auch ohne Besuch der cellule d'évaluation et d'orientation bearbeitet werden, so z.B.:
Die Verwaltungsstelle der Pflegeversicherung, die sogenannte "cellule d'évaluation et d'orientation", ist zuständig für die Bewertung Ihrer Abhängigkeit.
Diese Entscheidung obliegt dem Präsidenten der Gesundheitskasse, welcher sich auf die Empfehlung der cellule d'évaluation et d'orientation beruft. Die getroffene Entscheidung resultiert in einem Pflegeplan. Dieser Pflegeplan wird sowohl Ihnen, wie auch dem von Ihnen ausgewählten Pflegenetzwerk mitgeteilt, oder gegebenenfalls der stationären Einrichtung, welche Sie betreuen wird.
Sie können eine Entscheidung beanstanden, indem Sie beim Verwaltungsrat der Gesundheitskasse Einspruch erheben. Die diesbezüglich einzuhaltende Prozedur ist auf dem Ihnen zugestellten Entscheidungsbescheid angegeben. Sollten Sie Einspruch erheben, so werden Sie einen überarbeiteten Entscheidungsbescheid erhalten. Sollten Sie auch mit diesem Entscheid nicht einverstanden sein, so können Sie gerichtlichen Einspruch erheben. Die diesbezüglich einzuhaltende Prozedur ist ebenfalls auf dem Ihnen zugestellten Entscheidungsbescheid angegeben.
Die Stiftung macht einen großen Unterschied zwischen häuslicher Hilfe und häuslicher Pflege.
Die häusliche Hilfe besteht aus Hilfestellungen im täglichen Leben, wie z.B. Unterstützung bei der Körperpflege, bei der Mobilität (Aufstehen, Fortbewegung...), Hilfe bei der Vorbereitung und Einnahme der Mahlzeiten, Hilfestellung bei Haushaltsarbeiten und der Ausgang mit der pflegebedürftigen Person. Diese Aufgaben werden meistens von Krankenpflegehelfern (aide-soignants) und sozio-familiären Helfern übernommen. Finanziert werden diese Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung.
Die Dienstleistungen im Rahmen der Pflege beinhalten die vom Arzt verordneten Pflegeleistungen. Hierzu gehören unter anderem das Verabreichen von Spritzen, das Anlegen von Infusionen, die Versorgung von Wunden und der Wechsel von Verbänden, das Anlegen von Sonden, die Blutdruckmessung sowie die Kontrolle der Blutzuckerwerte.
Bezahlt wird die Behandlungspflege von der „Gesondheetskees“. Es muss also eine ärztliche Verordnung vorliegen.
Insofern Sie in Luxemburg ordnungsgemäß bei der Gesundheitskasse angemeldet sind, jedoch nicht in Luxemburg wohnhaft sind, haben Sie dennoch Anspruch auf folgende Dienstleistungen der Pflegeversicherung:
Siehe unsere Rubriken
Siehe unsere Rubrik "Kontakt"
Siehe unsere Rubrik "Kontakt"
Unser Dienst "Haushaltshilfe und persönliche Dienstleistung" kann Ihnen einen solchen Dienst anbieten.
Sie Stiftung verfügt über Brückenpflegerinnen, welche bei einem Transfer zwischen Zuhause und dem Krankenhaus die nötigen Schritte einleiten
Die Kunden übergeben der Stiftung ihre Hausschlüssel nur, wenn sie dies auch möchten.
Die meisten Kunden, welche unseren Centres d'aide et de soins ihre Schlüssel überlassen, leben alleine und können ihre Haustür nicht mehr selbständig öffnen. Diese Kunden unterschreiben eine Vereinbarung, in welcher sie sich einverstanden erklären, einem Centre d'aide et de soins ihre Schlüssel zu überlassen.
Die Stiftung unternimmt ihr Möglichstes, damit der Kunde von den gleichen Mitarbeitern unterstützt wird. Jedoch ist dies nicht immer möglich, da die Mitarbeiter im Schichtdienst arbeiten, in Urlaub fahren oder zeitweise krank gemeldet sind.
Unsere Kunden können beantragen, von einem männlichen oder weiblichen Mitarbeiter unterstützt/gepflegt zu werden. Es ist jedoch nicht möglich, sich auf eine bestimmte Nationalität zu beschränken.
Die Tagesstätten der Stëftung Hëllef Doheem, auch psycho-geriatrische Zentren genannt, sind spezialisierte Einrichtungen, welche sich in angepassten Infrastructuren befinden und welche hilfs- und/oder pflegebedürftigen älteren Menschen (ab 65 Jahren) Gruppenaktivitäten mit sozialem und therapeutischem Charakter anbieten.
Diese Einrichtungen richten sich an ältere Menschen, welche ihren Tagesablauf nicht mehr selbständig regeln können und welche aus psychichen, sozialen oder physischen Gründen einer Gruppenbetreuung bedürfen.
Unsere Tagesstätten sind prinzipiell von 8 bis 18 Uhr, von Montag bis Freitag geöffnet.
Die Gäste dürfen selbst entscheiden, ab welcher Uhrzeit sie morgens eintreten und wann sie uns abends wieder verlassen möchten.
„Secher Doheem“ ist der nationale Hausnotrufdienst in Luxemburg, früher auch bekannt als „Service Téléalarme“, der von der Stëftung Hëllef Doheem verwaltet wird.
Ein Hausnotrufsystem ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege, damit die ältere und/oder abhängige Person sich in ihrem eigenen Zuhause sicher fühlen kann, auch wenn sie allein ist.
Ein Telealarm besteht aus einem Gerät welches an die Telefonleitung angeschlossen wird sowie einem Minisender. Der Notruf kann unter anderem mittels Armband, Halskette, Falldetektor, Bewegungs- oder Präsenzmelder ausgelöst werden.
Bei einem Notruf (Sturz, Unwohlsein) wird der Alarm an die Zentrale weitergeleitet. Die Zentrale, welche 24 Stunden am Tag besetzt ist, ruft anschließend die benötigte Hilfe herbei.
Dieser Apparat kann an jedes beliebige Telefon angeschlossen werden.
Die Stiftung bietet den Dienst "Propper Doheem" an. Die Mitarbeiter von Propper Doheem helfen den Kunden bei deren Hausreinigung, Wäsche waschen, bügeln, Abwasch, oder beim einkaufen.
Diese Dienstleistungen helfen bei der Organisation und Instandhaltung der Haushalte von pfegebedürftigen Menschen.
Jede pflegebedürftige Person kann diese Dienste in Anspruch nehmen.
Die "Dispensaires" der Stëftung Hëllef Doheem bieten Krankenpflegedienste an. Qualifiziertes Personal steht dort zu Ihrer Verfügung für folgende Pflegedienste:
Diese Weiterbildungskurse wenden sich in erster Linie an die pflegenden Angehörigen.
Bitte wenden Sie Ihre Beschwerden an die Geschäftsleitung des für Sie zuständigen Centre d'aide et de soins.
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