Die Pflegeversicherung
Seit 1999 ist die Pflegeversicherung ein obligatorischer Bestandteil unseres Sozial- versicherungssystems. Ziel der Pflegeversicherung ist es die Aktivitäten des täglichen Lebens sicherzustellen.
Jede hilfs- und pflegebedürftige Person welche ordnungsgemäß in der Pflegeversicherung angemeldet ist, hat ein Anrecht auf häusliche Hilfs- und Pflegeleistungen. Die sogenannte "Cellule d'Evaluation et d'Orientation" der Pflegeversicherung wird die Dienstleistungen die Sie beanspruchen auswerten. Diese werden dann gegebenenfalls in vollem Umfang von der Pflegeversicherung übernommen.
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