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Die Pflegeversicherung

Seit 1999 ist die Pflegeversicherung ein obligatorischer Bestandteil unseres Sozial- versicherungssystems. Ziel der Pflegeversicherung ist es die Aktivitäten des täglichen Lebens sicherzustellen.

Infirmière mesurant la tension artérielle d'une cliente

Wer kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen?

Jede hilfs- und pflegebedürftige Person welche ordnungsgemäß in der Pflegeversicherung angemeldet ist, hat ein Anrecht auf häusliche Hilfs- und Pflegeleistungen. Die sogenannte "Cellule d'Evaluation et d'Orientation" der Pflegeversicherung wird die Dienstleistungen die Sie beanspruchen auswerten. Diese werden dann gegebenenfalls in vollem Umfang von der Pflegeversicherung übernommen.

Klicken Sie hier zum Herunterladen des Ratgebers zur Pflegeversicherung (Quelle: Gesundheitsministerium)


FAQ

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