Zulassungen
Gemäß Artikel 1 des Gesetzes vom 8. September 1998 über die Regelung der Beziehung zwischen Staat und den in den Bereichen Soziales, Familie und Therapie tätigen Organisationen, verfügt Hëllef Doheem über folgende, vom Familienministerium genehmigte Zulassungen:
Approbationen
Die Stëftung Hëllef Doheem ist konform gemäß Artikel 1 des Gesetzes vom 8. September 1998 über die Beziehungen zwischen dem Staat und Organisationen, die im sozialen, familiären und therapeutischen Bereich tätig sind.
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